Zuchtverbot für invasive Vogelarten
Kaum einem Züchter wird bekannt sein, dass die Zucht von invasiven Tier- und Pflanzenarten in der Europäischen Union verboten ist.
Breiten sich Arten außerhalb der ursprünglichen Verbreitungsgebiete aus, spricht man von gebietsfremden Arten. Wenn diese mit einheimischen Arten in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen stehen, werden einheimische Arten verdrängt. Das hat einen erheblichen Verlust der biologischen Vielfalt zur Folge.
Deshalb wurden in der Europäischen Union Verordnungen und Regelungen getroffen, die die Vermeidung, Eindämmung und Entfernung invasiver Arten bewirken sollen. Die Mitgliedsstaaten der EU untersetzen diese Regelungen in nationales Recht. Die Tier- und Pflanzenarten werden in einer sogenannten „Unionsliste“ geführt, die in regelmäßigen Abständen ergänzt wird. Alle betroffenen Länder müssen sich bemühen, diese fremden Populationen zu dezimieren oder auszurotten.
Für uns Vogelhalter und Vogelzüchter gilt ein Verbot der Haltung, Zucht und Handel invasiver Arten*. Wer jedoch noch Exemplare besitzt, muss dafür Sorge tragen, dass sie nicht aus den Anlagen entweichen und sich in und außerhalb der Anlagen vermehren können. Außerdem muss der Besitzer invasiver Arten der zuständigen Behörde nach § 40b BNatSchG eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vorlegen. Diese wird jedoch nur ausnahmsweise für zoologische Einrichtungen erteilt. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die eine Geldstrafe bis zehntausend Euro geahndet werden kann.
Unionsliste der invasiven Vogelarten (Erläuterungen vom Verfasser):
Nilgans (Alopochen aegyptiacus)
Ursprünglich verbreitet in fast ganz Afrika.
Heute ist diese Art als Brutvogel in Großbritannien, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Österreich, Schweiz und Deutschland weit verbreitet.
Das aggressive Verhalten der Nilgans und ihre hohe Anzahl führen zu einer Konkurrenz mit einheimischen Gänse- und Entenarten um Ressourcen. Sie besetzen auch Storchennester und Nistplätze von Falken und Eulen.
Ihr rasantes Anwachsen der Population gibt Anlass zu Besorgnis über mögliche ökologische und wirtschaftliche Schäden.
Schwarzkopf-Ruderente (Oxyura jamaicensis) Ursprünglich verbreitet in fast ganz Nordamerika. Heute ist diese Art als Brutvogel in Island, Irland, Großbritannien, Frankreich, Spanien und Deutschland verbreitet. Sie verpaart sich mit der weltweit am stärksten bedrohten Entenart, der einheimischen Weißkopf-Ruderente (Oxyura leucocephala), sodass diese Art noch mehr gefährdet wird. |
Pharaonenibis oder Heilige Ibis (Threskiornis aethiopicus)
Ursprünglich verbreitet in fast ganz Afrika südlich der Sahara.
Heute als Brutvogel in Spanien, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Norditalien verbreitet. In Deutschland noch selten.
Diese Art konkurriert mit einheimischen Vögeln um Nahrung und Nistplätze, insbesondere in Feuchtgebieten und landwirtschaftlichen Gebieten. Es ist bekannt, dass er die Eier anderer Vogelarten, wie Reiher und Seeschwalben, frisst.
Rotsteißbülbül oder Rußbülbül (Pycnonotus cafer)
Ursprünglich verbreitet in Indien und Sri Lanka, Myanmar bis Südwest-China.
Heute ist er ein Brutvogel auf der kanarischen Insel Fuerteventura und auf Französisch-Polynesien. Beide Gebiete unterliegen der Gesetzgebung der EU. Seit 2018 ist die Art auch in Spanien (Valencia) und in Bulgarien nachgewiesen.
Die Art tötet Küken heimischer Arten und ist ein direkter Nahrungskonkurrent, indem er Biomasse und Insekten vertilgt.
Rotohrbülbül (Pycnonotus jocosus)
Ursprünglich von Indien bis nach Südostasien und China verbreitet.
Erst seit 07.08.2025 in die Unionsliste aufgenommen, da er auf den Kanarischen Inseln, in Portugal und in Spanien nachgewiesen wurde.
Es wird befürchtet, dass diese Art einheimische Arten verdrängen und erhebliche Schäden in Obst- und Gemüseplantagen verursachen.
Hirtenmaina oder Hirtenstar (Acridotheres tristis)
Ursprünglich von Südasien von Afghanistan über Indien bis nach Sri Lanka verbreitet; hat sich inzwischen in Mittelasien weit nach Norden ausgebreitet.
Stabile Brutpopulationen haben sich in den Provinzen Caserta und Salerno im Süden Italiens sowie an der Tejo-Mündung in Portugal etabliert. Eingeführt wurden sie früher auch auf Inseln Französisch-Polynesiens, die ebenfalls der Gesetzgebung der EU unterliegen.
Aufgrund des aggressiven Wesens dieser Art verdrängt sie als Nahrungs- und Nistplatzkonkurrent einheimische Vögel. Hirtenmainas gelten als eine der schlimmsten invasiven Vogelarten der Welt.
Haubenmaina (Acridotheres cristatellus)
Ursprünglich in Südostchina und Indochina verbreitet.
Seit 2008 sind sie in Portugal auf beiden Seiten der Tejomündung westlich von Lissabon sowie auf der Halbinsel Setúbal ansässig.
Wie andere invasive Maina-Arten kann auch die Haubenmaina negative Auswirkungen auf einheimische Vogelpopulationen haben, indem sie mit ihnen um Nahrung und Nistplätze konkurriert. Diese Art wurde am 07.08.2025 in die Unionsliste aufgenommen.
* Artikel 7 der EU-Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten.
