29. April 2024

CODEX PRO AVIS

Präambel:

Die Zucht von Vogelarten gedeiht nur in friedvoller Umgebung unter Hingabe, Pflege- und Fürsorgewillen der Vogelzüchter.

Vor dem Hintergrund steten Schwundes angestammter Lebensräume, verknüpft mit der ansteigenden Zahl gefährdeter und ausgerotteter Tierarten, ist die Bewahrung und Sicherung der Arten in Menschenobhut ein anerkanntes Element des Artenschutzes. Wir treten deshalb für den Arten-, Natur- und Umweltschutz aktiv ein.

Wir Vogelzüchter sind uns unserer ethischen und moralischen Verantwortung voll bewusst. Deshalb bekennen wir uns zur artgemäßen Haltung und Zucht der Ziervögel. Wir gehen mit jedem Lebewesen verantwortungsvoll um.

Die Haltung und Vermehrung von Vogelarten geschieht auf der Grundlage bestehender Gesetze.

Grundsätze der organisierten Vogelzucht

  1. Für die Zucht aller Vogelarten sind vitale, erbgesunde Elterntiere unerlässlich.
  2. Das artgebundene Fortpflanzungsvermögen der Vögel wird durch deren selbstständige Kopulation, Brut und Aufzucht bestimmt. Dabei ist die Ammenzucht kein gewolltes Praxismodell, weil dadurch die Sicherung gesunden Erbgutes verhindert wird.
  3. Die Bewahrung der Wildformen bis hin zur Reinerhaltung von Unterarten hat Vorrang gegenüber jedweder züchterischen Veränderung. Bei der Zusammenstellung von Zuchtpaaren sind vorrangig nur Vögel aus Nachzuchten einzusetzen. Massenimporte werden abgelehnt!
  4. Erkannte Mutanten, und damit verbundene Spalterbigkeiten, sind direkt und unmittelbar aus den Stämmen der Natur-Ursprungsarten abzutrennen und fernzuhalten, denn erkannte Mutationen sind der Beginn einer Domestikation. Solche Vögel sind damit aus der Fortpflanzungsgemeinschaft zur Arterhaltung für immer ausgeschlossen!
  5. Durch kontrollierende Zuchtbuch-Führung sind Inzucht-Depressionen der Populationen in Menschenobhut zu verhindern. Der gesunde Vitalstatus wird damit gesichert.
  6. Ausreichend große Flugräume und Volieren sind in der Zeit vom Verlassen des Nestes bis zur Geschlechtsreife für die gesunde Entwicklung aller Vögel erforderlich. Dabei ist die Innenausstattung den Ansprüchen der jeweiligen Art anzupassen.
  7. Domestizierte Rassen behalten, wie die wildlebenden Arten, ihre Wandelbarkeit (Mutabilität) und folgen denselben Naturgesetzen.
  8. Domestizierte Rassen sind kultureller Ausdruck ihrer ursprünglichen Heimatregion und dem dort begründetem gemeinsamen Züchterwillens. Sie stellen deshalb lebendes Kulturgut dar.
  9. Die Erzeugung von Finkenhybriden ist eine jahrhundertalte Tradition. Sie bringt Individuen hervor, die einmalig sind. Sie ist vergleichbar mit der Hybridzucht der Pflanzen und Nutztiere.
  10. Arterhaltung und Mischlingszucht sind kein Gegensatz! Die Zucht reiner Carduelidae und Fringillidae hat jedoch immer Vorrang. Weibchen reiner Naturarten, besonders von selten gepflegten Arten, sind vorrangig für die Reinzucht einzusetzen.
  11. Vogelbewertungen erfolgen auf der Grundlage erarbeiteter Rassestandards bzw. Artenbeschreibungen.
  12. Die jährlichen Bewertungen der Nachzuchten dokumentieren den Zuchtstand der gegenwärtig lebenden Generation. Jede Art von Bewertung sichert die Erhaltung der Artenvielfalt und fördert die Weiterentwicklung domestizierter Rassen.
  13. Die Rassestandards werden fortwährend überwacht und angepasst. Dabei sind Forderungen an extreme Merkmale, die biologische Grundfunktionen beeinträchtigen, auszuschließen.
  14. Den organisierten Vogelhaltern und Vogelzüchtern wird die sachgerechte Vogelhaltung und -zucht durch Schulungen in Wort und Schrift vermittelt. Die theoretische Sachkunde ist dabei so in praktische Anwendung zu bringen, wie sie die seriöse Tiergärtnerei professionell vorgibt.

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